Norm
KSchG §28Rechtssatz
Die Anwendung des § 28 KSchG ist zwar nicht auf bedenkliche Bestimmungen beschränkt, die einem Verbrauchsgeschäft im Sinne des § 1 KSchG zugrundegelegt wurden; § 28 KSchG dient aber doch in erster Linie der Unterbindung gewisser, für Verbrauchergeschäfte als ebenso typisch wie nachteilig angesehener Praktiken.Die Anwendung des Paragraph 28, KSchG ist zwar nicht auf bedenkliche Bestimmungen beschränkt, die einem Verbrauchsgeschäft im Sinne des Paragraph eins, KSchG zugrundegelegt wurden; Paragraph 28, KSchG dient aber doch in erster Linie der Unterbindung gewisser, für Verbrauchergeschäfte als ebenso typisch wie nachteilig angesehener Praktiken.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0065713Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.05.2016