RS OGH 2020/4/22 4Ob350/82; 4Ob1/95; 4Ob127/01g; 4Ob194/01k; 4Ob146/05g; 4Ob53/19a; 4Ob16/20m

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Veröffentlicht am 13.07.1982
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Norm

UrhG §46 Z1

Rechtssatz

Die Frage, ob ein Kleinzitat den als zulässig angesehenen Rahmen überschreitet, kann nicht nach einem rein rechnerischen Maßstab nur auf Grund eines Vergleiches des äußeren Umfangs des Entlehnten mit dem Umfang des Werkes, aus dem die Entnahme stammt, beantwortet werden. Jedenfalls dürfen nur kleinere Ausschnitte angeführt werden, deren Umfang weder absolut, noch im Verhältnis zum ganzen benützen Werk in Gewicht fallen. - "Max Merkel-Buch".

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0076733

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

13.05.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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