RS OGH 1982/7/29 7Ob799/81

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.07.1982
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Norm

ABGB §863 B
ABGB §863 J
ABGB §1392 A
ABGB §1395
ABGB §1396

Rechtssatz

Eine stillschweigende Ermächtigung des Zessionars an den übernommenen Schuldner, weiterhin Zahlungen mit schuldbefreidender Wirkung auch an den Zedenten zu leisten, ist anzunehmen, wenn ein Factor monatelang in Kenntnis direkter Zahlungen erstmaliger Bekanntgabe seiner offenen Forderungen auf die Bestreitung des debitor cessus und dessen Aufforderung, die behauptete Vollzahlung beim Zedenten zu prüfen, wiederum durch viele ( hier 10 ) Monate bis zum Konkurs des Zedenten schweigt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0014133

Dokumentnummer

JJR_19820729_OGH0002_0070OB00799_8100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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