Rechtssatz
Bei ungemessenen Dienstbarkeiten, bei denen das Maß der Nutzung nicht bestimmt ist, richten sich die Befugnisse des Berechtigten nach § 484 ABGB.Bei ungemessenen Dienstbarkeiten, bei denen das Maß der Nutzung nicht bestimmt ist, richten sich die Befugnisse des Berechtigten nach Paragraph 484, ABGB.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0011756Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.01.2025