Norm
EO §251 Z5Rechtssatz
Plattenspieler und Tonbandgerät sind unpfändbar nur nach § 251 Z 6 EO, wenn der verpflichtete Berufsmusiker eine Band als selbständiger Unternehmer oder im Rahmen eines Gesellschaftsverhältnisses betreibt.Plattenspieler und Tonbandgerät sind unpfändbar nur nach Paragraph 251, Ziffer 6, EO, wenn der verpflichtete Berufsmusiker eine Band als selbständiger Unternehmer oder im Rahmen eines Gesellschaftsverhältnisses betreibt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0003517Dokumentnummer
JJR_19820908_OGH0002_0030OB00107_8200000_001