RS OGH 1982/9/8 3Ob107/82

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Veröffentlicht am 08.09.1982
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Norm

EO §251 Z5

Rechtssatz

In der Regel können nicht jene Sachen als unpfändbar angesehen werden, die ein unselbständig Erwerbstätiger zum Betrieb des Unternehmens, bei dem er angestellt ist, zur Verfügung stellt, mögen diese Gegenstände auch für das Unternehmen unentbehrlich sein.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 107/82
    Entscheidungstext OGH 08.09.1982 3 Ob 107/82

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0003518

Dokumentnummer

JJR_19820908_OGH0002_0030OB00107_8200000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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