RS OGH 1982/9/14 4Ob84/82

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Veröffentlicht am 14.09.1982
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Rechtssatz

Verlangt ein Arbeitnehmer, der aus sozialen Rücksichten trotz längerer Erkrankung vom Arbeitgeber nicht gekündigt ist, für ein Urlaubsjahr mehr Urlaubstage vergütet, als er in diesem Urlaubsjahr überhaupt gearbeitet hat, so ist sein Begehren wegen Rechtsmißbrauches nicht begründet.

BAG vom 22.06.1956, 1 AZR 296/54; Veröff: NJW 1956,1533

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0104163

Dokumentnummer

JJR_19820914_OGH0002_0040OB00084_8200000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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