Norm
EO §381 Z2 DRechtssatz
Die Voraussetzungen des § 381 Z 2 EO sind dann, wenn auf Grund eines bloß bescheinigten Sachverhaltes der Prozesserfolg vorweggenommen werden soll, streng auszulegen.Die Voraussetzungen des Paragraph 381, Ziffer 2, EO sind dann, wenn auf Grund eines bloß bescheinigten Sachverhaltes der Prozesserfolg vorweggenommen werden soll, streng auszulegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0005300Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
08.08.2025