RS OGH 1982/9/14 5Ob37/82

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.09.1982
beobachten
merken

Norm

EO §389 Abs1 I
EO §389 Abs1 IIIA
EO §389 Abs1 VA
EO §389 Abs1 VI
EO §392

Rechtssatz

Geht die beantragte EV über die unbedingt notwendigen Eingriffe hinaus, und fehlt ein konkretes und bescheinigtes Vorbringen, aus dem sich entnehmen läßt, welche Maßnahmen zur Sicherung des gefährdeten Anspruchs unbedingt notwendig sind, so ist es untunlich, von Amts wegen entsprechend eingeschränkte Gebote bzw Verbote an den Gener zu richten; der Antrag ist vielmehr zur Gänze abzuweisen.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 37/82
    Entscheidungstext OGH 14.09.1982 5 Ob 37/82

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0005278

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

28.02.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten