Norm
ABGB §94 Abs2 Satz1Rechtssatz
Führt die Ehefrau den Haushalt, ohne einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, bringt sie damit zum Ausdruck, daß sie bereit ist, die Befriedigung ihrer Lebensbedürfnisse den Einkommensverhältnissen des Ehemannes anzupassen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0009712Dokumentnummer
JJR_19820915_OGH0002_0010OB00663_8200000_001