RS OGH 1982/9/15 1Ob663/82, 6Ob642/85

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Veröffentlicht am 15.09.1982
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Norm

ABGB §94 Abs2 Satz1

Rechtssatz

Die Führung des Haushalts ist ohne Rücksicht auf dessen Größe als voller Beitrag iSd § 94 Abs 1 ABGB zu werten; die Haushaltsführung und die Erziehung der Kinder ist einer Erwerbstätigkeit des betreffenden Ehegatten gleichwertig.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 663/82
    Entscheidungstext OGH 15.09.1982 1 Ob 663/82
  • 6 Ob 642/85
    Entscheidungstext OGH 03.10.1985 6 Ob 642/85
    Ähnlich; Beisatz: Unabhängig davon, daß darin auch Kinder aus der ersten Ehe des den Haushalt führenden Ehegatten betreut werden. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0009745

Dokumentnummer

JJR_19820915_OGH0002_0010OB00663_8200000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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