RS OGH 1982/9/15 1Ob698/82

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Veröffentlicht am 15.09.1982
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Norm

ABGB §932 Abs1 IIb

Rechtssatz

Unter dem zu verschaffenden ordentlichen Gebrauch ist in erster Linie der Gebrauch zu verstehen, zu dem Sachen von der Art und Gattung bestimmt sind, der die veräußerte Sache tatsächlich oder nach den Angaben des Veräußerers angehört.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 698/82
    Entscheidungstext OGH 15.09.1982 1 Ob 698/82

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0018714

Dokumentnummer

JJR_19820915_OGH0002_0010OB00698_8200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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