RS OGH 1982/9/15 1Ob708/82, 4Ob309/99s

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Veröffentlicht am 15.09.1982
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Norm

MG §19 Abs2 Z11 C2
MG §19 Abs2 Z11 C3
MRG §14 Abs3
MRG §30 Abs2 Z5 B

Rechtssatz

Findet mit Zustimmung des Vermieters ein Wohnungstausch statt, wird ein bisher bestandener gemeinsamer Haushalt mit der Durchführung des Tausches in die neue Wohnung verlegt und weitergeführt; daß die neue Wohnung wegen Renovierungsarbeiten und anschließendem Spitalsaufenthalt des Mieters tatsächlich nie gemeinsam von Mieter und Eintrittsberechtigten benützt wurde, nimmt letzterem nicht sein Eintrittsrecht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0068515

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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