RS OGH 1982/9/17 1Ss653/82

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.09.1982
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Norm

StGB §282

Rechtssatz

"Aufforderung" setzt die erklärte Einwirkung auf einen anderen mit dem erkennbaren Willen des Auffordernden voraus, von diesem ein bestimmt bezeichnetes Tun oder Unterlassen - hier: die Begehung einer strafbedrohten Handlung - zu fordern, und muß über eine bloße Befürwortung der Tat hinausgehen.

RS U OLG Köln (D) 1982/09/17 1 Ss 653/82 Veröff: MDR 1983,338

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1982:RS0104713

Dokumentnummer

JJR_19820917_AUSL000_0010SS00653_8200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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