Norm
ABGB §1295 IIa2Rechtssatz
Der Besitzer eines großen Stahlrohrzelts, das mit Stahlnägeln im Boden verankert ist, hat dessen fortdauernden ordentlichen Erhaltungszustand durch Überprüfung der Festigkeit der Verankerung zu überwachen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0023433Dokumentnummer
JJR_19820921_OGH0002_0050OB00700_8200000_001