Norm
ABGB §531Rechtssatz
Aus einem Vertrag zwischen der Lebensgefährtin und deren Lebensgefährten über die Beisetzung in der ihr gehörenden Gruft im Falle seines Vorversterbens kann ein Anspruch auf Erfüllung gegenüber nahen Angehörigen, welche die Beisetzung bereits durchgeführt haben, nicht abgeleitet werden kann, weil ein Vertrag zu Lasten Dritter vorliegt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0012201Zuletzt aktualisiert am
03.08.2009