RS OGH 1982/9/21 10Os99/82

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.09.1982
beobachten
merken

Norm

StGB §277 Abs1

Rechtssatz

Kurzfristiger Vorbehalt der endgültigen Auswahl des Tatobjekts für einen im übrigen bereits fest geplanten Raubüberfall aus einem Kreis von drei bestimmten, schon auf ihre bestmögliche Eignung hiezu überprüften Bankfilialen stellt nicht in Frage, daß die Tat schon in ihren wesentlichen Momenten konkretisiert ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0095750

Dokumentnummer

JJR_19820921_OGH0002_0100OS00099_8200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten