Norm
ABGB §1295 IIf5Rechtssatz
Der Patentinhaber haftet für den einem Dritten durch Androhung oder Einleitung strafgerichtlicher Verfolgung wegen angeblichen Patenteingriffes zugefügten Schaden (auch außerhalb des Rahmens des § 164 PatG), sofern ihn nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts eine Ersatzpflicht trifft, ihm also insbesondere auch ein Verschulden zur Last fällt. Dem Patentinhaber, der sich auf den Rechtsbestand seines - auf Grund eines behördlichen Prüfungsverfahrens erteilten - Schutzrechtes verläßt, kann jedoch grundsätzlich nicht verwehrt werden, die zur Abwehr von Eingriffen in dieses (vermeintliche) Recht notwendigen Maßnahmen zu ergreifen (so auch JBl 1937,454 = PBl 1939,66). Ein - gegebenenfalls zum Schadenersatz nach §§ 1295 ff ABGB verpflichtender - Schuldvorwurf kann deshalb gegen den Patentinhaber erst dann erhoben werden, wenn er in vorwerfbarer Weise die seinem Schutzrecht entgegenstehenden Tatsachen nicht berücksichtigt.Der Patentinhaber haftet für den einem Dritten durch Androhung oder Einleitung strafgerichtlicher Verfolgung wegen angeblichen Patenteingriffes zugefügten Schaden (auch außerhalb des Rahmens des Paragraph 164, PatG), sofern ihn nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts eine Ersatzpflicht trifft, ihm also insbesondere auch ein Verschulden zur Last fällt. Dem Patentinhaber, der sich auf den Rechtsbestand seines - auf Grund eines behördlichen Prüfungsverfahrens erteilten - Schutzrechtes verläßt, kann jedoch grundsätzlich nicht verwehrt werden, die zur Abwehr von Eingriffen in dieses (vermeintliche) Recht notwendigen Maßnahmen zu ergreifen (so auch JBl 1937,454 = PBl 1939,66). Ein - gegebenenfalls zum Schadenersatz nach Paragraphen 1295, ff ABGB verpflichtender - Schuldvorwurf kann deshalb gegen den Patentinhaber erst dann erhoben werden, wenn er in vorwerfbarer Weise die seinem Schutzrecht entgegenstehenden Tatsachen nicht berücksichtigt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0030766Dokumentnummer
JJR_19820921_OGH0002_0040OB00396_8100000_001