RS OGH 1982/9/22 1Ob505/82, 3Ob46/11b

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Veröffentlicht am 22.09.1982
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Norm

EisbEG §4 Abs1 A

Rechtssatz

Bei Beurteilung von Flächen als Bauerwartungsland ist bewertungsmäßig das damit verbundene Risiko zu berücksichtigen, daß eine Umwidmung in Bauland noch nicht erfolgt ist und diese mit einem Kostenaufwand verbunden sein wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0058007

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

05.09.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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