RS OGH 1982/9/28 10Os97/81

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.09.1982
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Norm

StGB §136 Abs2

Rechtssatz

Einsteigen in einen Lagerplatz, um dort ein Fahrzeug unbefugt in Gebrauch zu nehmen, erfüllt die Qualifikation, mag auch das Fahrzeug selbst unverschlossen und der Zündschlüssel angesteckt gewesen sein.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0094056

Dokumentnummer

JJR_19820928_OGH0002_0100OS00097_8100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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