RS OGH 1982/9/30 8Ob177/82

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Veröffentlicht am 30.09.1982
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Norm

BodenmarkierungsV §22 Abs4
StVO §9 Abs6

Rechtssatz

Die Bodenmarkierung nach § 22 Abs 4 BodenmarkierungV (doppelter Abbiegepfeil) zeigt an, daß der gekennzeichnete Fahrstreifen sowohl von Fahrzeuglenkern, die auf der Unfallskreuzung nach links abzubiegen beabsichtigen, als auch von solchen, die erst auf der folgenden zweiten Kreuzung nach links abzubiegen beabsichtigten, zu befahren ist.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 177/82
    Entscheidungstext OGH 30.09.1982 8 Ob 177/82

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0053101

Dokumentnummer

JJR_19820930_OGH0002_0080OB00177_8200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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