RS OGH 1982/10/6 3Ob136/82, 8Ob1017/90, 10ObS233/02s

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Veröffentlicht am 06.10.1982
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Norm

KO §1 Abs1
KO §5 Abs1

Rechtssatz

Es fallen alle an die Stelle des Erwerbes des Gemeinschuldners durch eigene Tätigkeit tretende Pensionsbezüge nach dem GSVG zunächst in die Konkursmasse (§ 1 Abs 1 KO). Sie sind ihm allerdings soweit zu überlassen, als es zum Unterhalt für ihn und diejenigen, die gegen ihn einen gesetzlichen Anspruch auf Unterhalt haben, erforderlich ist (§ 5 Abs 1 KO).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0063889

Dokumentnummer

JJR_19821006_OGH0002_0030OB00136_8200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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