Norm
AngG §29 Abs1 IRechtssatz
Die Kündigungsentschädigung ist keine Vergütung, die (lediglich) aus Anlaß der Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Sinne der §§ 11, 49 ASVG gewährt wird.Die Kündigungsentschädigung ist keine Vergütung, die (lediglich) aus Anlaß der Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Sinne der Paragraphen 11, 49, ASVG gewährt wird.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: vorzeitige Auflösung, Ende, Entschädigung, Schadenersatz, Ersatzpflicht, Ersatzanspruch, Angestellte, EntlassungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0028243Dokumentnummer
JJR_19821012_OGH0002_0040OB00119_8200000_001