RS OGH 1982/10/14 7Ob655/82, 7Ob507/85, 9Ob11/11z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.10.1982
beobachten
merken

Norm

ABGB §879 BIIo
ABGB §1063

Rechtssatz

Eine Vereinbarung, wonach dem Vorbehaltseigentümer das Recht auf Verwertung (Verkauf) der Sache ohne Kontrolle und ohne Wahrung der Interessen des Schuldners zukommen soll, ist unwirksam.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0016795

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

18.08.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten