Norm
EheG §81Rechtssatz
Ist zufolge zwischenzeitigen Verkaufes der Ehewohnung durch den Ehegatten eine Eigentumsübertragung nicht mehr möglich, kommen nur noch Ausgleichszahlungen gemäß § 94 EheG in Frage.Ist zufolge zwischenzeitigen Verkaufes der Ehewohnung durch den Ehegatten eine Eigentumsübertragung nicht mehr möglich, kommen nur noch Ausgleichszahlungen gemäß Paragraph 94, EheG in Frage.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0006097Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.07.2015