Norm
KSchG §9Rechtssatz
Die Schutzbestimmung des § 9 KSchG geht vom Grundsatz der Unabdingbarkeit der Gewährleistungsansprüche des ABGB aus und lässt nur die erschöpfend aufgezählten Ausnahmen zu.Die Schutzbestimmung des Paragraph 9, KSchG geht vom Grundsatz der Unabdingbarkeit der Gewährleistungsansprüche des ABGB aus und lässt nur die erschöpfend aufgezählten Ausnahmen zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0065562Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.05.2011