Norm
ABGB §871 ARechtssatz
Eine Anfechtung eines Vertrages wegen Irrtums über die unbeschränkte eigene Verfügungsfähigkeit über eine Liegenschaft ( Veräußerungsverbot ) ist ausgeschlossen, wenn derjenige, dem die Notwendigkeit der Zustimmung des Veräußerungsverbotsberechtigten deutlich vor Augen stand oder bei zureichender Aufmerksamkeit hätte stehen müssen, dennoch ohne jede Beschränkung die Leistungspflicht übernahm. In diesem Verhalten liegt eine Garantie für das Erfüllungsinteresse.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0014905Dokumentnummer
JJR_19821029_OGH0002_0050OB00731_8200000_001