Norm
HGB §120 Abs2Rechtssatz
Der Kapitalanteil ist eine Bewertungsgröße (Wertziffer), die das Ausmaß der gesellschaftlichen Beteiligung ausdrückt; er ist Ausdruck des Beteiligungsrechts des Gesellschafters. Buchhalterisch wird er auf dem Kapitalkonto erfaßt. Nach der gesetzlichen Regelung ist der Kapitalanteil bei der OHG eine veränderliche Größe. Dem variablen Kapitalanteil entspricht ein einziges Kapitalkonto, auf dem Einlagen, Gewinne, Verluste und Entnahmen verbucht werden. Alle diese Buchungen wirken sich auf die Höhe des Kapitalanteils aus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0061891Im RIS seit
03.11.1982Zuletzt aktualisiert am
28.11.2023