RS OGH 1982/11/3 1Ob33/82, 1Ob563/84, 1Ob571/87, 6Ob43/08d

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.11.1982
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Norm

ABGB §2
ABGB §1295 Ia4

Rechtssatz

Der Irrtum über die Rechtswidrigkeit eines Verhaltens kann zwar schuldhaftes Handeln ausschließen; ein entschuldbarer Irrtum kann aber bei vorsätzlicher Missachtung einer im Gesetz deutlich formulierten Pflicht nicht bestehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0008654

Zuletzt aktualisiert am

02.07.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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