RS OGH 2009/11/18 1Ob782/82, 3Ob218/03k, 7Ob195/09s

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Veröffentlicht am 03.11.1982
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Rechtssatz

Nimmt das Verlassenschaftsgericht eine Unzulänglichkeit des Nachlasses iSd § 692 ABGB an, hat es die Legatare vor Entscheidung über den Antrag auf Ausstellung einer Bestätigung nach § 178 AußStrG darüber zu hören, ob sie zur Leistung eine Sicherstellung bereit sind.Nimmt das Verlassenschaftsgericht eine Unzulänglichkeit des Nachlasses iSd Paragraph 692, ABGB an, hat es die Legatare vor Entscheidung über den Antrag auf Ausstellung einer Bestätigung nach Paragraph 178, AußStrG darüber zu hören, ob sie zur Leistung eine Sicherstellung bereit sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0008372

Zuletzt aktualisiert am

09.02.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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