Norm
ABGB §692Rechtssatz
Nimmt das Verlassenschaftsgericht eine Unzulänglichkeit des Nachlasses iSd § 692 ABGB an, hat es die Legatare vor Entscheidung über den Antrag auf Ausstellung einer Bestätigung nach § 178 AußStrG darüber zu hören, ob sie zur Leistung eine Sicherstellung bereit sind.Nimmt das Verlassenschaftsgericht eine Unzulänglichkeit des Nachlasses iSd Paragraph 692, ABGB an, hat es die Legatare vor Entscheidung über den Antrag auf Ausstellung einer Bestätigung nach Paragraph 178, AußStrG darüber zu hören, ob sie zur Leistung eine Sicherstellung bereit sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0008372Zuletzt aktualisiert am
09.02.2010