RS OGH 1982/11/9 4Ob85/82, 9ObA22/08p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.11.1982
beobachten
merken

Norm

ABGB §897
AngG §19 Abs1 I2a

Rechtssatz

Enthält ein Dienstvertrag mit einem Fußballtrainer die Bestimmung, dass das Vertragsverhältnis auch ohne Kündigung nach Abschluss der Saison enden sollte, falls der Verein den Wiederaufstieg in die Bundesliga nicht schafft, ergibt sich für den Fußballclub die Verpflichtung, dem Trainer die ungestörte Arbeit mit der Mannschaft zu ermöglichen. Wurde daher der Trainer an seiner Arbeit durch ungerechtfertigte Entlassung gehindert, so ist es Sache des Clubs zu beweisen, dass auch, wenn der Trainer nicht entlassen worden wäre, ein Wiederaufstieg in die erste Division nicht erreicht worden wäre.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 85/82
    Entscheidungstext OGH 09.11.1982 4 Ob 85/82
    Veröff: ZAS 1984,227; hiezu vgl Schrammel ZAS 1984,221
  • 9 ObA 22/08p
    Entscheidungstext OGH 10.04.2008 9 ObA 22/08p
    Vgl aber; Beisatz: Hier: Dienstfreistellung eines Eishockeytrainers. (T1)

Schlagworte

SW: Befristung, auflösende Bedingung, Angestellte, Ende, Beendigung, vorzeitige Auflösung, Endigung, Beweislast, unbefristet, Zeitablauf, auf bestimmte Zeit, auf unbestimmte Zeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0028308

Dokumentnummer

JJR_19821109_OGH0002_0040OB00085_8200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten