RS OGH 2024/1/16 10Os100/82; 12Os119/22z; 12Os118/23d; 11Os124/23d

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Veröffentlicht am 09.11.1982
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Rechtssatz

Das Vorliegen eines der (für sich allein ausreichenden) im § 71 StGB (alternativ) umschriebenen (drei) Kriterien ist stets nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen (so schon SSt 46/48).Das Vorliegen eines der (für sich allein ausreichenden) im Paragraph 71, StGB (alternativ) umschriebenen (drei) Kriterien ist stets nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen (so schon SSt 46/48).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0092047

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

14.02.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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