RS OGH 1982/11/10 6Ob631/82

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.11.1982
beobachten
merken

Norm

ABGB §1336 E

Rechtssatz

Die Wirksamkeit und bei deren Berücksichtigung wohl auch die Kosten eines vom Gläubiger aufrechterhaltenen Kontrollsystems zur nachträglichen Aufdeckung eines vertragswidrigen Gebrauches anvertrauter Informationen können ein Hinweis für die Gefährlichkeit des Verstoßes sein, vor dem die Konventionalstrafe abschrecken soll.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 631/82
    Entscheidungstext OGH 10.11.1982 6 Ob 631/82

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0032024

Dokumentnummer

JJR_19821110_OGH0002_0060OB00631_8200000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten