Norm
ABGB §1336 ERechtssatz
Die Wirksamkeit und bei deren Berücksichtigung wohl auch die Kosten eines vom Gläubiger aufrechterhaltenen Kontrollsystems zur nachträglichen Aufdeckung eines vertragswidrigen Gebrauches anvertrauter Informationen können ein Hinweis für die Gefährlichkeit des Verstoßes sein, vor dem die Konventionalstrafe abschrecken soll.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0032024Dokumentnummer
JJR_19821110_OGH0002_0060OB00631_8200000_002