RS OGH 1982/11/10 3Ob98/82

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Veröffentlicht am 10.11.1982
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Norm

StPO §374

Rechtssatz

Ob im Rahmen einer Klage nach § 374 StPO überhaupt die dem Kläger vorschwebende Änderung in eine "Verweisung" des Privatbeteiligten auf den Zivilrechtsweg möglich ist, oder nur eine Bewilligung der Wiederaufnahme einerseits und dann eine Entscheidung, ob es trotz der neuen Beweise bei der Verurteilung bleibt oder nicht, in Frage kommt, muß nicht erörtert werden, weil in beiden Fällen die Frist des § 534 Abs 2 Z 4 ZPO zu beachten wäre.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 98/82
    Entscheidungstext OGH 10.11.1982 3 Ob 98/82

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0101271

Dokumentnummer

JJR_19821110_OGH0002_0030OB00098_8200000_005
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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