RS OGH 1982/11/10 1Ob28/82

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Veröffentlicht am 10.11.1982
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Norm

ABGB §364a

Rechtssatz

Gefährdet der Grundeigentümer erlaubterweise durch den Betrieb einer behördlich genehmigten Anlage die Grundnachbarn, so hat er ohne Rücksicht darauf, ob ihn ein Verschulden trifft, den Geschädigten den aus der Verwirklichung dieser Gefahr entstandenen Schaden zu ersetzen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0010663

Dokumentnummer

JJR_19821110_OGH0002_0010OB00028_8200000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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