RS OGH 1982/11/11 7Ob33/82

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Veröffentlicht am 11.11.1982
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Norm

VersVG §12 Abs3

Rechtssatz

Die Nichterhebung eines Anspruches durch den Versicherungsnehmer verstößt grundsätzlich nicht gegen Treu und Glauben, zumal dem Versicherer nach österreichischem Recht jederzeit eine Feststellungsklage und nach eigener Zahlung die Regreßklage freisteht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0080512

Dokumentnummer

JJR_19821111_OGH0002_0070OB00033_8200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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