Norm
VersVG §12 Abs3Rechtssatz
Die Nichterhebung eines Anspruches durch den Versicherungsnehmer verstößt grundsätzlich nicht gegen Treu und Glauben, zumal dem Versicherer nach österreichischem Recht jederzeit eine Feststellungsklage und nach eigener Zahlung die Regreßklage freisteht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0080512Dokumentnummer
JJR_19821111_OGH0002_0070OB00033_8200000_001