RS OGH 1982/11/11 7Ob33/82

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.11.1982
beobachten
merken

Norm

VersVG §12 Abs3

Rechtssatz

Der OGH vermag sich nicht der Ansicht von Bruck-Möller anzuschließen, wonach es gegen Treu und Glauben verstoßen könne, wenn der Versicherungsnehmer eine verfrühte Ablehnung des Versicherungsschutzes nicht innerhalb der Klagefrist formell beanstandet habe, oder der ähnlichen Ansicht von Stiefel-Hofmann für den Fall, daß der Versicherungsnehmer einen Anspruch formell nicht erhebe, damit aber nur Zeit gewinnen wolle.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0080527

Dokumentnummer

JJR_19821111_OGH0002_0070OB00033_8200000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten