Norm
VersVG §12 Abs3Rechtssatz
Der OGH vermag sich nicht der Ansicht von Bruck-Möller anzuschließen, wonach es gegen Treu und Glauben verstoßen könne, wenn der Versicherungsnehmer eine verfrühte Ablehnung des Versicherungsschutzes nicht innerhalb der Klagefrist formell beanstandet habe, oder der ähnlichen Ansicht von Stiefel-Hofmann für den Fall, daß der Versicherungsnehmer einen Anspruch formell nicht erhebe, damit aber nur Zeit gewinnen wolle.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0080527Dokumentnummer
JJR_19821111_OGH0002_0070OB00033_8200000_002