Norm
ABGB §1325 D7Rechtssatz
Die Ausübung einer auf Grund der Unfallfolgen unzumutbaren Tätigkeit, die aber keinen Gewinn abwirft, kann den Anspruch auf Ersatz des Verdienstentgangs nicht mindern (verletzte Verkäuferin pachtet Gastgewerbebetrieb, der jedoch dann keinen Gewinn abwirft).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0030960Dokumentnummer
JJR_19821118_OGH0002_0080OB00258_8200000_001