RS OGH 1982/11/23 5Ob739/82

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.11.1982
beobachten
merken

Norm

ABGB §932 I
ABGB §1052 A

Rechtssatz

Erklärt sich der Käufer bereit, eine nicht der Bestellung entsprechend gelieferte Ware zu übernehmen, falls sie sich dennoch als zu dem bedungenen Gebrauch tauglich erweisen sollte, und ist es dem Käufer nicht anzulasten, daß sich dies bis zum Schluß der Verhandlung in erster Instanz über die Kaufpreisklage noch nicht herausgestellt hat, dann ist die Kaufpreisklage (derzeit) abzuweisen, ohne daß vom Käufer verlangt werden könnte, sich ungeachtet dessen bereits endgültig darauf festzulegen, welche Konsequenzen er aus der Lieferung einer nicht der Bestellung entsprechenden Ware zieht.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 739/82
    Entscheidungstext OGH 23.11.1982 5 Ob 739/82

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0018705

Dokumentnummer

JJR_19821123_OGH0002_0050OB00739_8200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten