RS OGH 1982/11/23 4Ob155/82

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.11.1982
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Norm

ABGB §1151 IE
KollV für das graphische Gewerbe §4
EStG 1972 §26 Z7

Rechtssatz

Hat jemand, der als Chauffeur aufgenommen worden ist und der Reisekosten im Sinne des § 26 Z 7 EStG 1972 beanspruchen kann, Waren auszuliefern, liegt noch keine Dienstreise vor, wenn er den Betrieb des Dienstgebers verläßt, er hat keinen Anspruch auf Reisekosten insbesonders auch nicht auf Taggeld, sofern er täglich an seinen Wohnort zurückkehren kann.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 155/82
    Entscheidungstext OGH 23.11.1982 4 Ob 155/82
    Veröff: Arb 10194

Schlagworte

SW: Arbeitgeber

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0029676

Dokumentnummer

JJR_19821123_OGH0002_0040OB00155_8200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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