RS OGH 2023/4/25 12Os149/82; 9Os171/83; 12Os174/83; 10Os177/84; 9Os199/84; 11Os38/85; 12Os174/86; 15

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Veröffentlicht am 25.11.1982
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Rechtssatz

Das Auftreten eines unter der Aufsicht der Sicherheitsbehörde handelnden Lockspitzels ist grundsätzlich für die Frage der Versuchstauglichkeit ohne Bedeutung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0089787

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

30.05.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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