RS OGH 2015/8/11 3Ob608/82, 4Ob113/15v

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Veröffentlicht am 29.11.1982
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Norm

HGB §374
HGB §383

Rechtssatz

Für einen Vertragshändlervertrag ist es typisch, daß der Lieferant oder Hersteller bestimmter Waren mit dem Händler eine Reihe von Vereinbarungen trifft, die über ein gewöhnliches Kaufgeschäft hinausgehen (zB Vereinbarung eines Alleinvertriebsrechtes, einer Bezugsbindung, von Kontrollrechten des Lieferanten oder Herstellers ua).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0062584

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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