RS OGH 2016/6/27 3Ob608/82, 7Ob265/01y, 6Ob95/16p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.11.1982
beobachten
merken

Norm

ABGB §879 BIIo
BGB §138
HGB §383
HGB §374
  1. ABGB § 879 heute
  2. ABGB § 879 gültig ab 01.07.1992 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 275/1992

Rechtssatz

Als sogenannter Knebelungsvertrag ist ein Vertragshändlervertrag zB dann sittenwidrig, wenn die Kündigungsmöglichkeiten und die Kündigungsfolgen so gestaltet wären, dass eine Lösung der Eingliederung in die Organisation des Lieferanten oder Herstellers nur unter unzumutbaren Bedingungen möglich wäre, so dass der Vertragshändler in seiner unternehmerischen und wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit in sittenwidriger Weise eingeschränkt wäre.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 608/82
    Entscheidungstext OGH 29.11.1982 3 Ob 608/82
  • RS0016793">7 Ob 265/01y
    Entscheidungstext OGH 07.12.2001 7 Ob 265/01y
  • RS0016793">6 Ob 95/16p
    Entscheidungstext OGH 27.06.2016 6 Ob 95/16p
    Vgl auch; Beisatz: Hier: Gröbliche Benachteiligung („Knebelung“) durch eine Klausel in einer Bürgschaftserklärung, als darin die Haftung für künftig fällig werdende Sozialversicherungsbeiträge unwiderruflich übernommen wird und gleichzeitig eine Kündigung des Bürgschaftsvertrags nur mit Zustimmung des Sozialversicherungsträgers möglich ist, da die Bürgen so „bis in alle Zukunft für alle Sozialversicherungsbeiträge“ und ohne die Möglichkeit, diese Haftung zu beschränken, haften würden. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0016793

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

17.08.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten