Norm
ABGB §1304 ERechtssatz
Das Übersehen eines schmalen Feuerzeuges bei der Personsdurchsuchung und die Unterbringung eines nur leicht alkoholisierten Verhafteten in einer Arrestzelle ohne Signalanlage wiegt gegenüber dem Selbstverschulden des Arrestanten, der die Zelle vorsätzlich in Brand setzte und hiebei schwere Verletzungen erlitt, so gering, daß ein Amtshaftungsanspruch des Verletzten gegen den Rechtsträger, der für die seinen Organen unterlaufenen Fahrlässigkeit zu haften hätte, abzulehnen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0027142Dokumentnummer
JJR_19821201_OGH0002_0010OB00019_8200000_001