RS OGH 1982/12/1 1Ob19/82

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.12.1982
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Norm

ABGB §1304 E
AHG §1 Cd1c
AHG §1 Cd5

Rechtssatz

Das Übersehen eines schmalen Feuerzeuges bei der Personsdurchsuchung und die Unterbringung eines nur leicht alkoholisierten Verhafteten in einer Arrestzelle ohne Signalanlage wiegt gegenüber dem Selbstverschulden des Arrestanten, der die Zelle vorsätzlich in Brand setzte und hiebei schwere Verletzungen erlitt, so gering, daß ein Amtshaftungsanspruch des Verletzten gegen den Rechtsträger, der für die seinen Organen unterlaufenen Fahrlässigkeit zu haften hätte, abzulehnen ist.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 19/82
    Entscheidungstext OGH 01.12.1982 1 Ob 19/82

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0027142

Dokumentnummer

JJR_19821201_OGH0002_0010OB00019_8200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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