Rechtssatz
Das Begehren, weitere Immissionen zu unterlassen, ist gegenüber dem Begehren auf Unterlassung der Inbetriebnahme der die Immissionen verursachenden Anlage ein aliud.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0041138Dokumentnummer
JJR_19821201_OGH0002_0010OB00658_8200000_002