RS OGH 2010/11/18 13Os168/82; 11Os35/83; 9Os93/86; 11Os132/86; 13Os49/89; 11Os32/92; 14Os122/92; 14O

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Veröffentlicht am 02.12.1982
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Rechtssatz

Die Absicht, sich durch die wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, muss nur einen längeren, keineswegs aber einen unbegrenzten Zeitraum umfassen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0092471

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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