RS OGH 1982/12/14 5Ob685/82, 8Ob601/88

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Veröffentlicht am 14.12.1982
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Norm

EheG §55 Abs3 g
EheG §61 Abs3

Rechtssatz

Ist die Ehe aus dem Verschulden eines Ehegatten unheilbar zerrüttet, so sind nach der Zerrüttung erfolgte Verhaltenspflichtverletzungen des anderen Ehegatten auf den Verschuldensausspruch nach § 61 Abs 3 EheG nicht ohne Einfluß.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0057048

Dokumentnummer

JJR_19821214_OGH0002_0050OB00685_8200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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