Norm
EheG §55 Abs3 gRechtssatz
Ist die Ehe aus dem Verschulden eines Ehegatten unheilbar zerrüttet, so sind nach der Zerrüttung erfolgte Verhaltenspflichtverletzungen des anderen Ehegatten auf den Verschuldensausspruch nach § 61 Abs 3 EheG nicht ohne Einfluß.Ist die Ehe aus dem Verschulden eines Ehegatten unheilbar zerrüttet, so sind nach der Zerrüttung erfolgte Verhaltenspflichtverletzungen des anderen Ehegatten auf den Verschuldensausspruch nach Paragraph 61, Absatz 3, EheG nicht ohne Einfluß.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0057048Dokumentnummer
JJR_19821214_OGH0002_0050OB00685_8200000_001