Norm
ABGB §1365Rechtssatz
Die Nichtzahlung der aus der Kreditgewährung entstandenen Verpflichtungen durch längere Zeit hindurch in Verbindung mit einer - wenn auch später wieder eingestellten - Fahrnisexekution, rechtfertigt die Ansicht, der Anspruch gemäß § 1365 ABGB sei bescheinigt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0032339Dokumentnummer
JJR_19821215_OGH0002_0060OB00854_8200000_001