Norm
ABGB §1336 HRechtssatz
Wenn vom Verkäufer in Empfang genommene Teilzahlungen auf den Kaufpreis zur Deckung des durch verschuldete Nichterfüllung ihm verursachten Schadens (§ 921 ABGB) verwendet werden sollten, kann dies nicht dahin ausgelegt werden, daß es sich um eine Vertragsstrafenvereinbarung handelt und der Käufer seine Teilleistungen ohne Rücksicht darauf verlieren sollte, ob dem Verkäufer solcher Schaden entstanden ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0032219Dokumentnummer
JJR_19821215_OGH0002_0030OB00660_8200000_002