RS OGH 1982/12/15 1Ob812/82, 6Ob40/18b

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.12.1982
beobachten
merken

Norm

ABGB §97 Satz1

Rechtssatz

Der verfügungsberechtigte Ehegatte hat alles zu unterlassen, was den Bestandgeber berechtigt, das der Benützung zu Grunde liegende Rechtsverhältnis aufzukündigen oder mit sofortiger Wirkung zu beenden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0009549

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

30.05.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten